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Sturmstreichhölzer 25 Stück – windfeste Zündhölzer zum Anzünden von Feuerwerk | Kategorie F1

Art.Nr.: JGW8248
GTIN/EAN: 7611524008248
Sturmstreichhölzer 25 Stück – windfeste Zündhölzer | JGW Berckholtz
Gefahrenhinweise für Sturmstreichhölzer 25 Stück – windfeste Zündhölzer | JGW Berckholtz
Sturmstreichhölzer 25 Stück – windfeste Zündhölzer | JGW Berckholtz
Gefahrenhinweise für Sturmstreichhölzer 25 Stück – windfeste Zündhölzer | JGW Berckholtz
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Produktbeschreibung

Die Sturmstreichhölzer im 25er-Pack sind ein praktisches und zuverlässiges Anzündmittel für Feuerwerk und pyrotechnische Zündschnüre. Im Gegensatz zu gewöhnlichen Streichhölzern besitzen Sturmstreichhölzer einen deutlich längeren beschichteten Bereich und brennen dadurch besonders intensiv und wesentlich unempfindlicher gegenüber Wind.

Gerade beim Aufbau und Anzünden von Feuerwerk im Freien können Wind und ungünstige Wetterbedingungen das Entzünden einer Zündschnur erschweren. Die Sturmstreichhölzer sind für solche Anwendungen besonders praktisch und eignen sich unter anderem zum Anzünden von Visco-Zündschnüren, Anzündlitze und weiteren pyrotechnischen Anzündmitteln.

Die Brenndauer beträgt etwa 15 Sekunden. Dadurch steht gegenüber einem gewöhnlichen Streichholz deutlich mehr Zeit zum sicheren Entzünden der vorgesehenen Zündstelle zur Verfügung.

Eine Packung enthält 25 Sturmstreichhölzer inklusive Reibfläche. Mit einer Nettoexplosivstoffmasse von insgesamt 25 g sind die Sturmstreichhölzer als pyrotechnischer Gegenstand der Kategorie F1 zugelassen.

Besondere Eigenschaften

  • Sturmstreichhölzer für Feuerwerk und Pyrotechnik
  • 25 Stück pro Packung
  • Besonders widerstandsfähig gegen Wind und ungünstige Witterungsbedingungen
  • Intensiverer und längerer Abbrand gegenüber herkömmlichen Streichhölzern
  • Brenndauer ca. 15 Sekunden
  • Ideal zum Entzünden pyrotechnischer Zündschnüre
  • Praktisches Anzündmittel für den Einsatz im Freien
  • Reibfläche direkt an der Packung

Ideal zum Anzünden von

  • Feuerwerk
  • Visco-Zündschnüren
  • Anzündlitze
  • pyrotechnischen Anzündmitteln
  • Ganzjahresfeuerwerk mit entsprechender Zündschnur
  • zum Entzünden der Rauchwirkung von Apfelräuchermehl
 

Ganzjährig erhältliches Feuerwerk der Kategorie F1

Die Sturmstreichhölzer gehören zur Kategorie F1 und eignen sich hervorragend als praktisches Zubehör für Feuerwerk, Pyrotechnik und Ganzjahresfeuerwerk. Besonders bei windigem Wetter bieten sie gegenüber gewöhnlichen Streichhölzern einen entscheidenden Vorteil beim zuverlässigen Entzünden einer Zündschnur.

Lieferumfang

  • 1 Packung Sturmstreichhölzer
  • 25 Sturmstreichhölzer
  • Packung mit Reibfläche

Produktdaten

  • NEM: 25 g
  • CE Nummer: 2463-F1-0076
  • Kategorie: F1

Hinweis zum Erwerb und Verwendung von Artikeln der Kat. F1 (Klasse I) Ganzjahresfeuerwerk / Kleinstfeuerwerk.

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1 dürfen laut SprengG während des ganzen Jahres an Personen ab 12 Jahren abgegeben und von diesen verwendet werden. Der Besteller sichert bei der Bestellung zu, das Mindestalter von 12 Jahren erreicht zu haben, bzw. diese Artikel nur an Personen ab dem 12. Lebensjahr abzugeben.

Bitte beachten Sie stets die Herstellerhinweise und gesetzlichen Vorgaben. Die Verantwortung für die sachgemäße Verwendung liegt beim Kunden.

Informationen zur Produktsicherheit
Hersteller/EU Verantwortliche Person

  • Firma: JGW Berckholtz UG (haftungsbeschränkt)
  • Alexander Schmitt
  • Schönenberger Strasse 6
  • 89343 Jettingen-Scheppach
  • Deutschland
  • Email: info@feuerwerksmanufaktur.de
  • Webseite: https://www.feuerwerksmanufaktur.de
  • Telefon: 0049 8225-9589280

Produkteigenschaften
Altersnachweis / Befähigung / ErlaubnisAngabe, ob für den Erwerb dieser Artikel ein Altersnachweis und / oder eine Befähigung / Erlaubnis erforderlich ist.: Kein Altersnachweis erforderlichFür den Erwerb dieses Artikel ist kein Altersnachweis erforderlich.
KategorieDie Einteilung in Kategorien erfolgte nach dem Umfang der Effektsätze und der davon ausgehenden Gefahren – für die höheren Kategorien, insbesondere Kategorie F4, ist EU-weit eine Ausbildung als Pyrotechniker - für mindere Gefährdungen ein Mindestalter oder Volljährigkeit notwendig.: Kat. F1 - freiKleinstfeuerwerk (KAT. F1, ehemals ungefähr der Klasse I/PI in Deutschland entsprechend, jedoch sind die Satzmengen der EU-Norm teils höher): Feuerwerksscherzartikel und -spielwaren, Tischfeuerwerk, sogenanntes „Jugendfeuerwerk“: Feuerwerksartikel dieser Kategorie (z. B. Knallerbsen, die meisten Wunderkerzen, kleine Fontänen und Vulkane) sind meist ohne gesetzliche Einschränkung das ganze Jahr erwerb- und verwendbar.
ZündartZündung des Artikels über Reißzünder, Kipphebel, Schlagzünder, Reibkopf oder Zündschnur:Reibkopf ZündungDiese Artikel werden mittels Reibkopf gezündet. Sie benötigen eine Reibefläche.
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