Hinweis zum Erwerb von Artikeln der Kat. II / F2 außerhalb Silvester.
Zum Erwerb dieses Artikels außerhalb der Verkaufstage vor Silvester benötigen Sie eine behördliche Genehmigung welche Sie beim zuständigen Ordnungsamt in dessen Verwaltungsbereich das Feuerwerk abgebrannt werden soll unterzeichnen lassen müssen.
Einen Vordruck der Ausnahmegenehmigung können Sie hier Downloaden.
Eine Kopie dieser Genehmigung senden Sie uns bitte zu, da wir ohne diese keine Feuerwerkskörper der Kat. II an Sie verkaufen dürfen.
Bitte beachten Sie das wir Ihnen diesen Feuerwerk Artikel nur Überlassen dürfen sofern Sie das 18. Lebensjahr erreicht haben. Senden Sie uns daher bitte insofern noch nicht geschehen einen Altersnachweis in Form einer Ausweiskopie zu oder bringen diesen Nachweis bei Abholung der Ware bitte mit.
Wenn Sie Gewerbetreibender sind Senden Sie und bitte auch einen Nachweis Ihrer Gewerbetätigkeit zb. eine Kopie der Gewerbeanmeldung. Wir können Sie als Gewerbetreibenden dann auch außerhalb der Verkaufstage vor Silvester beliefern.
Ihren Alters,- und / oder Gewerbenachweis können Sie uns jederzeit per Mail unter info@firework-shop.de oder per Fax an +49 (0) 9221 - 82 12 747 zukommen lassen.