ADR ist das europäische Übereinkommen für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße. Viele Feuerwerks- und SFX-Artikel fallen beim Versand unter Gefahrgut, weil sie als pyrotechnische Artikel oder sonstige gefährliche Güter eingestuft sind. Für den Transport gelten dann zusätzliche Vorschriften für Verpackung, Kennzeichnung, Lagerung, Dokumentation und die Auswahl des Versanddienstleisters.
Der Versand ist deshalb teurer, weil für Gefahrgut oft mehr Aufwand entsteht: spezielle Verpackungen und Kennzeichnung, geschultes Personal, strengere Annahme- und Transportbedingungen sowie teilweise höhere Frachtkosten oder Zuschläge der Spedition. Bei manchen Artikeln ist auch kein Standard-Paketversand möglich, sondern nur ein entsprechend zugelassener Gefahrgutversand. Ob ein Produkt betroffen ist und wie es versendet wird, hängt immer vom konkreten Artikel ab.
Die Einstufung als Gefahrgut sagt nichts über die Verwendung aus, sondern betrifft den Transport. Bitte beachten Sie außerdem die jeweils aktuellen gesetzlichen und transportrechtlichen Vorgaben.


