Gefahrgutklasse 1 Explosive Stoffe Gefahrgutzettel Placards. Explosive Stoffe und Gegenstände mit den Unterklassen 1.1; 1.2; 1.3; 1.4; 1.5 und 1.6 mit den Hauptgefahren Detonationsdruck (1.1), Splitterbildung (1.2) und Feuer (1.3). Die Gefahrgutaufkleber bzw. Gefahrenzettel dienen als Verpackungskennzeichnung und Gefahrstoffkennzeichnung nach ADR für den Transport gefährlicher Güter. Die korrekte Kennzeichnung vom Gefahrguttransport ist unbedingt notwendig, damit bei einem Unfall die Rettungskräfte die richtigen Maßnahmen treffen können (Klassifizierung nach ADR – Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).