Antrag auf Feuerwerk außerhalb Silvester

Sie möchten Feuerwerk außerhalb Silvester kaufen und Abbrennen ?

Hier können Sie den Antrag downloaden welchen Sie benötigen wenn Sie außerhalb der gesetzlichen freien Verkaufstage vor Silvester Privat bei uns Feuerwerk bestellen bzw. Abholen möchten und dieses selbst Abbrennen möchten.

Wozu das ganze, was ist der Hintergrund ?

Um die Nutzung zu regulieren und die von bestimmten Artikeln ausgehende Gefahr zu kategorisieren werden Feuerwerkskörper in verschiedene Kategorien eingeteilt.

So zb. dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 1 (Kleinst,- oder Jugendfeuerwerk ) das ganze Jahr über gekauft und gezündet werden, vorausgesetzt der Käufer ist älter als 12 Jahre.

Möchten Sie während des Jahres (zwischen dem 2. Januar und dem 30. Dezember) Feuerwerkskörper der Kategorie 2 ( F2, Silvesterfeuerwerk ) privat kaufen und zünden, benötigen Sie hingegen eine unterzeichnete Ausnahmegenehmigung des zuständigen Ordnungsamtes  wo das Feuerwerk abgebrannt werden soll.

Für die Antragstellung gelten in den deutschen Bundesländern verschiedene Fristen, in der Regel mindestens 14 Tage. Planen Sie also bitte ausreichend Zeit für die Antragstellung vor der Veranstaltung ein.

Manche Gemeinden, Städte oder Bundesländer fordern zudem eine formlose Zustimmung des Grundstückseigentümers, wenn das Feuerwerk nicht auf dem eigenen Grundstück abgebrannt wird.

In Thüringen zb. werden nach derzeitigem Kenntnisstand keine Privaten feuerwerke außerhalb Silvester genehmigt welche von Privatpersonen abgebrannt werden sollen.

Hier ist der Pyrotechniker erforderlich. Sollten Sie ein Feuerwerk in Thüringen planen, wenden Sie sich daher bitte min. 3-4 Wochen vor der Veranstaltung an uns.

Hier nun der Link zum Download des Antrages auf Erlaubnis zum Erwerb und Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie II (F2) außerhalb Silvester.  ( Im Behördendeutsch “ Die Freistellung vom Verwendungsverbot des § 23(1) 1. Halbsatz gemäß § 24(1) der 1. SprengV (Bekanntmachung 31.01.91, BGB1. I, S. 169).

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