Pyrotechnische Gegenstände mit BAM Zulassung der Kategorie T1 / P1 dürfen von Personen ab dem 18 Lebensjahr ohne zeitliche Begrenzung ganzjährig gekauft und unter bestimmten Auflagen verwendet werden.
Kategorie T1 pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater
Artikel der Kategorie T1 sind pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen, die eine geringe Gefahr darstellen. Das Mindestalter für Kauf und Verwendung dieser Artikel liegt bei 18 Jahren.
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