P1 Schallerzeuger für Technische Pyrotechnische Zwecke
P1 Schallerzeuger („Sound Emitter“) sind technische pyrotechnische Gegenstände mit CE Zulassung, welche der Schallerzeugung dienen. Diese werden zur Abwehr von Tieren (Tier Vergrämung), als Notsignal oder beim Paintball als Signaleffekt verwendet. P1 Schallerzeuger sind nur zu Bestimmten Verwendungen vorgesehen und dürfen ganzjährig an Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr abgegeben werden.